2021 wurde ein Ehepaar vom Bezirksgericht in Winterthur erstinstanzlich wegen Menschenhandel zwecks Ausbeutung der Arbeitskraft verurteilt. Das Opfer war eine FIZ-Klientin, die 2015 in die Schweiz eingereist war, um für das Ehepaar als Kindermädchen und Haushaltshilfe im Privathaushalt zu arbeiten.
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